CHAUFFEURSERVICE
UWE BERR

Fon: (0 73 07) 95 23 683
Fax: (0 73 07) 95 23 684

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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)


§ 1 Allgemeines und Geltungsbereich
  1. Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten im Rahmen der vom ChauffeurService angebotenen Dienstleistungen für alle Geschäftsbeziehungen zwischen dem ChauffeurService und dem Kunden. Maßgeblich ist jeweils die zum Vertragsschlusses gültige Fassung.
  2. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird im Einzelfall ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
§ 2 Mindestbuchung und Berechnung
  1. Die Mindestbuchung beträgt 4 Stunden pro Fahrauftrag. Bei Fahraufträgen mit Übernachtung beträgt die Mindestbuchung 6 Stunden pro Tag.
  2. Die Berechnung erfolgt, sollte nichts anderes vereinbart worden sein, auf Stundenbasis (je angefangene Stunde).
§ 3 Stornierung und Nichtabnahme vereinbarter Leistung
  1. Der Kunde kann eine vertraglich vereinbarte Fahrdienstleistung bis 24 Stunden vor Fahrantritt kostenlos stornieren. Die Stornierung muß in Textform erfolgen.
  2. Sollte eine Stornierung später als 24 Stunden vor geplantem Fahrantritt erfolgen, so hat der Kunde dem ChauffeurService 50 Prozent des vereinbarten Leistungsentgeltes zu bezahlen. Sollte das Leistungsentgelt nicht betragsmäßig vereinbart worden sein, ist das voraussichtlich zu erwartende Entgelt durch den ChauffeurService sachgerecht zu schätzen. Die zu zahlende Mindestvergütung bei derartigen Stornierungen beträgt in jedem Fall 100,- Euro.
  3. Nimmt der Kunde eine vereinbarte, nicht nach den vorstehenden Regelungen stornierte Fahrdienstleistung nicht ab, so hat er die volle vertraglich vereinbarte Vergütung zu bezahlen. Zur Berechnung der Vergütung gelten die vorstehenden Regelungen entsprechend.
§ 4 Vertretung
  1. Der Inhaber des ChauffeurService ist nicht zur persönlichen Leistungserbringung verpflichtet. Insbesondere im Falle kurzfristiger Verhinderung und bei Terminüberschneidungen kann der ChauffeurService zur Leistungserbringung auch andere Fahrer einsetzen. Auch diese Fahrer arbeiten nach den Richtlinien des ChauffeurService Uwe Berr.
§ 5 Vollkaskoversicherung und Haftungsbegrenzung
  1. Der Kunde ist verpflichtet, für eine ausreichende Versicherung für den von ihm zur Verfügung gestellten Wagen zu sorgen und diesen Vollkasko zu versichern. Sofern das Fahrzeug nicht vollkaskoversichert ist, haftet der Kunde auch im Falle von grob fahrlässigem Verhalten des Auftragsnehmer für die entstandenen Schäden. Eine zwischen der Versicherung und dem Kunden vereinbarte Selbstbeteiligung sowie die Kosten durch sich evtl. erhöhende Versicherungsprämien trägt der Kunde, sofern der Auftragnehmer nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat.
    Das Fahrzeug darf keinerlei Mängel aufweisen, die die Verkehrstauglichkeit des Kfz im Sinne der StVZO beeinträchtigen könnten. Die Einschätzung des Fahrers, dass das Fahrzeug den Anforderungen der StVZO entspricht, befreit nicht von dieser Pflicht. Der Kunde ist für die erforderlichen Begleitpapiere (Zulassungsdokumente, Versicherungsbestätigung) verantwortlich und haftet für sämtliche anfallenden Kosten, die aufgrund technischer Mängel am Fahrzeug und/oder unzureichender Begleitpapiere entstehen. Der ChauffeurService haftet in jedem Fall lediglich bis zur Höhe und im Rahmen der von ihm abgeschlossenen Betriebshaftpflichtversicherung.
  2. Wird für die Fahrdienstleistung ein Fahrzeug des ChauffeurService oder ein im Eigentum Dritter befindliches Fahrzeug genutzt, ist der ChauffeurService berechtigt, in Vertretung des Kunden für dieses Fahrzeug eine Vollkaskoversicherung abzuschließen und dem Kunden die hierdurch entstehenden Kosten unter Beifügung entsprechender Nachweise in Rechnung zu stellen. Auf Verlangen des Kunden sind diese dem Auftragnehmer entstandenen Kosten nachzuweisen.
§ 6 Widrige äußere Umstände
  1. Im Falle widriger äußerer Umstände, insbesondere bei schwierigen Wetterlagen, liegt die letzte Entscheidung darüber, ob eine Durchführung einer vereinbarten Fahrt zumutbar ist, beim ChauffeurService. Kommt der ChauffeurService nach Abwägung aller Umstände zu dem Ergebnis, dass die Fahrt nicht durchführbar ist, so kann der Kunde aus der Nichtdurchführung keinerlei Ansprüche herleiten.
§ 7 Haftung und Schadensersatz
  1. Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haftet der ChauffeurService nach den gesetzlichen Bestimmungen.
  2. Eine Haftung des ChauffeurService für sonstige Schäden ist ausgeschlossen, es sei denn, diese Schäden gingen auf vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung des ChauffeurService oder auf die Verletzung von Kardinalpflichten durch den ChauffeurService zurück.
  3. Bei der Verletzung von Kardinalpflichten sind etwaige Schadensersatzansprüche des Kunden der Höhe nach auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt.
§ 8 Schlussbestimmungen
  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
  2. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz der Firma ChauffeurService Uwe Berr. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder der Wohnsitz oder der gewöhnliche Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.
  3. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt.